SMV-Satzung Realschule Wehr
Diese Satzung bezieht sich auf § 62 bis § 70 SchG in der Fassung vom 18.Dezember 2006 und der SMV-Verordnung in der Fassung vom 9. Dezember 2015
I. Aufgabe der SMV
Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler, insbesondere die älteren unter ihnen, die SMV unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg haben. Außerdem ist darauf zu achten, dass alle interessierten Schülerinnen und Schüler in die SMV-Arbeit mit einbezogen sind. Das gilt insbesondere für die jüngeren Schülerinnen und Schüler der Unterstufe, auch wenn sie nicht in die SMV (Schülerrat) gewählt wurden.
Grundsätzlich stehen jedem Schüler die Organe der SMV offen; des weiteren kann sich jeder Schüler mit Fragen, Beschwerden, Kritik, Anregungen und Beiträgen an die Organe der SMV wenden, vor allem an seinen Klassensprecher bzw. dessen Stellvertreter und den SMV-Vorstand. Um die Erreichbarkeit der Schülersprecher und Verbindungslehrer zu gewährleisten, informiert ein öffentlich zugängliches Info-Brett über alle Belange der SMV.
Die Aufgaben der SMV umfassen:
- Interessensvertretung der Schüler
Die SMV hat die Aufgabe, die Interessen und Wünsche der Schülerschaft gegenüber der Schulleitung, dem Lehrerkollegium und der Elternschaft zu vertreten. Dazu nehmen die Schülervertreter ihr Anhörungsrecht, ihr Vorschlagsrecht, das Beschwerderecht, das Vermittlungs- und Vertretungsrecht und das Informationsrecht in Anspruch.
Die SMV (Schülerrat) entsendet Vertreter in die Schulkonferenz, die Schülervertreter können außerdem Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung des Unterrichts in der Klassenpflegschaft und in den Fachkonferenzen einbringen.
Schülervertreter können einzelne Mitschüler vertreten, sofern diese es wünschen.
- Selbsgewählte Aufgaben
Die SMV verpflichtet sich, an der Gestaltung des schulischen Lebens aktiv teilzuhaben und dabei auf die Wünsche der Schüler einzugehen. Insbesondere soll sich die SMV im sozialen, sportlichen und politischen Bereich engagieren.
- Übertragene Aufgaben
Die SMV möchte sich an Organisations- und Verwaltungsaufgaben der Schule im Bereich von Schulpatenschaften und Pausenaufsicht beteiligen.
- Kooperationen
Die SMV arbeitet mit den Schulsozialarbeitern zusammen und setzt gemeinsam Projekte um.
II. Organe der SMV
Organe der SMV sind:
- Klassenschülerversammlung
Die Klassenschülerversammlung besteht aus allen Schülern einer Klasse. Sie hat die Aufgabe, alle Fragen der Schülermitverantwortung, die sich innerhalb der Klasse ergeben, zu beraten und gegebenenfalls Beschlüsse zu fassen. Der Klassensprecher beruft die Klassenschülerversammlung in Absprache mit dem Klassenlehrer ein und leitet sie. Für die Klassenschülerversammlung können pro Schuljahr bis zu 4 Verfügungsstunden bereitgestellt werden.
- Klassensprecher
Die Klassensprecher und deren Stellvertreter vertreten die Interessen der Schüler einer Klasse in der SMV. Sie werden spätestens in der 3. Unterrichtswoche gewählt. Sie sind Mitglied in der SMV (Schülerrat), die Amtszeit beträgt ein Jahr. Sie sind verpflichtet, die Klasse regelmäßig und umfassend über die Angelegenheiten der SMV zu unterrichten.
- SMV (Schülerrat)
3.1 Zusammensetzung und Stimmrecht
Die Klassensprecher sowie deren Stellvertreter bilden die SMV (Schülerrat) in den allgemein bildenden Schulen. Bei Beschlüssen sind alle Mitglieder der SMV (Schülerrat) stimmberechtigt.
Die SMV (Schülerrat) kann für besondere Aufgaben Ausschüsse einsetzen und zusätzliche beauftragte Schüler heranziehen, die in den SMV-Sitzungen (Schülerratssitzungen) Teilnahme- und Rederecht, jedoch kein Stimmrecht haben.
3.2 Sitzungen
Die Termine der SMV-Sitzungen (Schülerratssitzungen) werden spätestens eine Woche vorher festgelegt und allgemein bekannt gegeben (auch an der SMV-Wand). Es soll alle 4 Wochen eine Sitzung stattfinden. Eine Sitzung muss einberufen werden, wenn 5 Schüler der SMV (Schülerrat) dies beim Schülersprecher schriftlich unter Angabe der Gründe beantragt. Die Schülersprecher können jederzeit eine Sitzung einberufen.
Jede SMV-Sitzung (Schülerratssitzung) ist öffentlich und findet in der Aula im Roten Haus statt. Nur auf Antrag eines Mitglieds kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Die Einladung zur Sitzung erfolgt eine Wochen vor dem Sitzungstermin. Der Schülersprecher oder seine Stellvertreter leiten die Sitzungen. Es besteht Anwesenheitspflicht für die Mitglieder der SMV (Schülerrat) sowie für die sonstigen Beauftragten der SMV (Schülerrat).
Über die Sitzungen des Schülerrates wird ein Protokoll angefertigt. Dieses soll während der Sitzung vom Schriftführer geschrieben werden und wird anschließend direkt für alle kopiert. Das Protokoll wird anschließend über einen Aushang im Klassenzimmer nach der Vorstellung veröffentlicht. Das Protokoll soll digital verfasst werden. Das Protokoll muss in der jeweils nächsten Sitzung vom Schülerrat genehmigt werden.
3.3 Beschlussfähigkeit
Der Schülerrat ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel seiner Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Besonders wichtige Themen müssen in Absprache mit einer absoluten Mehrheit abgestimmt werden. Auf Antrag wird geheim abgestimmt, ansonsten mit grünen oder roten Moderationskarten.
- Schülersprecher
Die gesamte Schülerschaft der Schule wählt spätestens in der siebten Unterrichtswoche eines neuen Schuljahres den Schülersprecher. Jeder Schüler und jede Schülerin kann sich zur Wahl stellen. Die Amtszeit beträgt ein Schuljahr. Das Amt wird bis zur Neuwahl geschäftsführend vom bisherigen Schülersprecher oder seinem Stellvertreter fortgeführt. Der Schülersprecher ist nach den Grundsätzen des konstruktiven Misstrauensvotums abwählbar.
Der Schülersprecher ist der Vorsitzende der SMV (Schülerrat). Er vertritt die Interessen der Schüler der gesamten Schule gegenüber der Schulleitung, dem Lehrerkollegium und dem Elternbeirat sowie nach Außen wie beispielsweise bei Arbeitskreisen oder gegenüber dem Landesschülerbeirat.
Als Vorsitzender der SMV (Schülerrat) beruft der Schülersprecher die Schülerratssitzungen ein, setzt die Tagesordnung fest und leitet die Sitzungen. Unterstützt wird dieser dabei von den Verbindungslehrern. Er ist verantwortlich für die Arbeit der SMV und den Schülern gegenüber rechenschaftspflichtig.
Der Schülersprecher soll an allen regionalen und überregionalen Treffen von Schülervertretungen teilnehmen. Insbesondere soll der Schülersprecher die SMV (Schülerrat) über die Arbeit des Landesschülerbeirates informieren, der die Interessen der Schüler gegenüber dem Kultusministerium vertritt.
Die Schülersprecher treffen sich einmal im Monat mit den Verbindungslehrern und nach Bedarf mit der Schulleitung.
Für die Abwicklung der Arbeit der SMV (Schülerrat) werden gewählt:
- Kassenwart
Der Kassenwart wird vom Schülerrat in der ersten Schülerratssitzung für ein Jahr gewählt. Der Kassenwart verwaltet unter Aufsicht der Verbindungslehrer die Finanzen der SMV und führt Buch. Falls sich kein Kassenwart zur Wahl stellt übernehmen die Verbindungslehrer diese Aufgabe.
Der Kassenwart ist der SMV (Schülerrat) Rechenschaft schuldig. Er muss zwei Mal im Jahr oder auf Antrag der SMV (Schülerrat) seine Arbeit offen legen. Weiteres siehe „V. Finanzierung und Kassenprüfung“.
- Schriftführer
In der ersten Sitzung zu Beginn des Schuljahres wählt die SMV (Schülerrat) einen Schriftführer sowie einen Stellvertreter, der den Schriftführer bei seiner Arbeit unterstützt. Der Schriftführer fertigt von allen Sitzungen der SMV (Schülerrat) ein Protokoll an.
Die SMV-Satzung richtet weitere Organe und Funktionen ein:
- Unterstufensprecher
Der Unterstufensprecher vertritt besonders die Schüler der Klassen 1-7.
- Ausschüsse
Die SMV hat aktuell keine Ausschüsse eingerichtet. Nach Bedarf können verschiedene Ausschüsse eingerichtet werden.
- Schulparlament
- Die SMV regelt mit der Schulleitung und der Schulkonferenz die Möglichkeit, in einem Schulparlament alle Schülerinnen und Schüler betreffende Fragen und Veranstaltungen zu besprechen. Die Abstimmungen im Schulparlament sind rechtskräftig, wenn die SMV (Schülerrat) dem zustimmt.
III. Wahlen
Die Grundsätze der ordentlichen Wahl gelten für alle Wahlen innerhalb der Schülermitverantwortung. Sie sind also gleich, geheim, allgemein und direkt. Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl ist Aufgabe des Wahlleiters, der selbst nicht kandidiert und von dem jeweiligen Gremium auf Vorschlag gewählt wird. Nach der Aufstellung der Kandidatenliste wird eine Personaldebatte unter Ausschluss der Kandidaten geführt.
Die Einladung zur Wahl des Schülersprechers und seiner Stellvertreter, die Einladung zur Wahl der Verbindungslehrer sowie die Einladung zur Wahl der Delegierten in die Schulkonferenz erfolgt durch den amtierenden Schülersprecher oder einen seiner Stellvertreter sofern vorhanden, ansonsten ein Verbindungslehrer.
- Wahl des Schülersprechers und seiner Stellvertreter
Die Wahl des Schülersprechers und seiner Stellvertreter sollte in der fünften, spätestens in der siebten Woche nach Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres stattfinden. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten alle Klassensprecher und die in den Schülerrat gewählten Kurssprecher gewählt sein. Es werden ein Schülersprecher, ein Stellvertreter und ein Unterstufensprecher gewählt.
1.1 Der Schülersprecher
Er wird aus der Mitte aller Schülerinnen und Schüler an der Schule gewählt. Der Schülersprecher wird durch eine Direktwahl von der gesamten Schülerschaft der Schule gewählt.
1.2 Der erste Stellvertreter
Er wird aus der Mitte aller Schülerinnen und Schüler an der Schule gewählt. Der erste Stellvertreter wird durch eine Direktwahl von der gesamten Schülerschaft der Schule gewählt. Der Stellvertreter ist im Schuljahr 2018/19 der mit den zweitmeisten Stimmen.
1.3 Der Unterstufensprecher
Der Unterstufensprecher wird von den Klassen 1 bis 7 gewählt. Er wird aus der Mitte der Schülerinnen und Schüler der Klasse 5-7 an der Schule gewählt.
1.4. Wahlgang
Der Schülersprecher sowie seine Stellvertreter werden im gleichen Wahlgang gewählt. Als Schülersprecher ist die Person gewählt, die die meisten gültigen Stimmen erhält. Als stellvertretener Schülersprecher ist die Person gewählt, die die zweitmeisten gültigen Stimmen erhält.
2.1 Wahl der Schülervertreter in die Schulkonferenz
Der Schülersprecher ist Kraft Amtes Mitglied in der Schulkonferenz. Die SMV (Schülerrat) wählt aus seiner Mitte ab Klassenstufe 7 zwei weitere Delegierte sowie drei Stellvertreter in einem Wahlgang. Die ordentlichen Delegierten werden in einem Wahlgang gewählt. Die Stellvertreter werden in einem Wahlgang gewählt. Die Reihenfolge der erreichten Stimmzahlen ist für die Vertretung maßgebend. Die Stellvertreter nehmen in der Schulkonferenz ihr Vertretungsrecht in der Reihenfolge der erreichten Stimmzahlen wahr, es ist also keine Personenvertretung vorgesehen. Vor der Wahl stellen sich alle Kandidaten vor, außerdem wird eine Personaldebatte unter Ausschluss der Kandidaten geführt.
2.2 Einberufung der Schulkonferenz
Die Gruppe der Schülervertreter kann beim Schulleiter die Einberufung der Schulkonferenz beantragen. Die gewünschten Tagesordnungspunkte müssen dann angegeben werden. Dies kann geschehen auf Initiative des Schülerrats.
- Wahl der Verbindungslehrer
Die SMV (Schülerrat) wählt am Ende eines Schuljahres (in der letzten SMV-Sitzung) zwei Verbindungslehrer. Ihre Amtszeit beträgt zwei Schuljahre. Ein Verbindungslehrer ist nach den Grundsätzen des konstruktiven Misstrauensvotums abwählbar.
Der Schülersprecher stellt nach den Vorschlägen der SMV (Schülerrat) eine Kandidatenliste der wählbaren Lehrer auf. Nicht wählbar sind der Schulleiter, der stellvertretende Schulleiter sowie Lehrer mit weniger als einem halben Lehrauftrag. Die vorgeschlagenen Lehrer müssen vor der Wahl nach ihrem Einverständnis zur Kandidatur befragt werden.
Vor der Wahl stellen sich die Kandidaten vor, außerdem wird eine Personaldebatte unter Ausschluss der Kandidaten geführt.
Jedes Mitglied der SMV (Schülerrat) hat pro zu wählende Person eine Stimme zu vergeben. Gewählt sind die Kandidaten, welche die höchsten Stimmzahlen erreichen.
- Zu den Aufgaben der Verbindungslehrer gehört, neben der Beratung und Unterstützung der SMV, die Einladung zu der Schülersprecherwahl, falls keine geschäftsführender Schülersprecher vorhanden ist.
IV, Evaluation
Nach § 114 des Schulgesetzes werden die Schüler bei der Evaluation mit einbezogen.
V. Finanzierung und Kassenprüfung
Die Finanzmittel der SMV müssen für Zwecke, die der Schülerschaft insgesamt dienen oder für Zwecke, die von der SMV (Schülerrat) vorgeschlagen und mit Mehrheit beschlossen wurden, verwendet werden. Die Kasse wird bar geführt.
Ausgaben können Verbindungslehrer, Schülersprecher und Kassenwart in gegenseitigem Einverständnis tätigen. Alle Ausgaben über 150 € müssen der SMV (Schülerrat) genehmigt werden. Die Kassenbuchführung wird durchgeführt, die Belege sind 2 Jahre aufzubewahren.
In jedem Schuljahr wird die SMV-Kasse durch zwei Kassenprüfer kontrolliert. Der Schülerrat bestimmt den 1. Kassenprüfer aus seiner Mitte; Der 2. Kassenprüfer ist der Schülersprecher. Sie berichten dem Schülerrat vom Ergebnis der Kassenprüfung. Dieses wird vom Schülerrat bestätigt und zur Kenntnisnahme an den Schulleiter und den Elternbeirat geleitet.
Finanzielle Mittel erwirbt die SMV durch:
- Die SMV beantragt Geld im Haushaltsplan der Schule bei der Schulkonferenz.
- Sie sammelt von allen Schülerinnen und Schülern einen Jahresbeitrag von 1€ ein.
- Die SMV macht Aktionen mit denen sie Geld einnimmt (Nikolausaktion etc.).
- Spenden werden nur angenommen, wenn sie nicht zweckgebunden sind.
VI. Inkrafttreten
Die Geschäftsordnung wurde am 14.03.2018 von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Schülerrats verabschiedet. Sie tritt am 14.03.2018 in Kraft.
Die Satzung kann mit einer absoluten Mehrheit geändert werden.
Die SMV-Satzung muss veröffentlicht und damit allen Schülerinnen und Schülern zugänglich gemacht werden.