📧 sekretariat@rs-wehr.de 📞07762/708990 ⏰Mo-Fr: 07:30 - 12:00 Uhr 

Der Schul- und Radwegeplan wird im Laufe des aktuellen Schuljahres überarbeitet. Wir bitten Sie um etwas Geduld.

Wichtige Regeln für E-Scooter

Grundsätzlich sollte man mit einem E-Scooter vorsichtig fahren. Ein Unfall kann zu schweren Verletzungen führen. Vor allem das unerlaubte Fahren zu Zweit ist sehr riskant und zudem verboten!

Wie alt muss man sein? 

In Deutschland dürfen E-Scooter erst ab 14 Jahren gefahren werden.

Darf jeder E-Scooter im Straßenverkehr gefahren werden?

Nein. Nur Modelle mit einer Straßenzulassung (erkennbar an einem Nummernschild – dient als Nachweis über den Abschluss einer speziellen Haftpflichtversicherung).

Wo darf man fahren?

Auf Radwegen, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen. Nur wenn diese fehlen: Auf der Straßenfahrbahn. Gehwege und Fußgängerzonen sind verboten! 

Darf man auf dem Schulgelände mit dem E-Scooter fahren?

Nein. Unsere Schulordnung regelt das unter 1.5.: "Ich darf während der Schulzeit nicht mit einem Fahrrad, einem Moped, einem Scooter, Skateboard oder einem Roller auf dem Schulgelände fahren."

Wie viele Personen dürfen fahren?

Nur eine Person allein (unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht)! 

Gibt es eine Helmpflicht?

Nein. Verkehrsverbände wie der ADAC raten dringend sich freiwillig einen Helm aufzusetzen. Hohe Verletzungsgefahr bei einem Unfall! Darf man mit dem E-Scooter über unseren Schulhof fahren? Nein. Laut Schulordnung ist es verboten auf dem Schulhof der Realschule Wehr mit dem E-Scooter zu fahren.

Häufige Fragen

  • Die Funktion ist nur über den IServ Schülerzugang möglich (nicht mit dem Elternzugang).
  • Eine ausführliche Anleitung um den Stundenplan mithilfe der App UntisMobile zu sehen, finden Sie unter folgendem Link:

      Anleitung IServ mit WebUnits Stundenplan verbinden

  • Sollte Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen können, bitten wir Sie, vor der ersten Schulstunde im Sekretariat anzurufen und es mündlich zu entschuldigen, Tel.07762/70899 0. Alternativ können Sie die Krankmeldung über die IServ Elternapp vornehmen.
  • Die zusätzlich benötigte schriftliche Entschuldigung, mit Angabe des Grundes für das Fehlen, muss spätestens am dritten Tag nach Beginn des Fehlens im Sekretariat oder im Rektorat abgegeben werden.
  • Bei unentschuldigtem Fehlen werden Leistungen, die in dieser Zeit hätten erbracht werden müssen, als nicht bestanden gewertet.
  • Sollten Sie Ihr Kind in einem besonders begründeten Ausnahmefall (Eheschließung der Geschwister, Teilnahme an besonderen religiösen oder weltanschaulichen Veranstaltungen wie z.B. Kirchentag oder Katholikentag) von der Schule befreien lassen wollen, so reichen Sie bitte rechtzeitig vorher einen entsprechenden schriftlichen Antrag ein; bei bis zu zwei Tagen Befreiung beim Klassenlehrer, bei längerer Absenz bei der Schulleitung. Eine Beurlaubung direkt vor oder im Anschluss an Ferien ist grundsätzlich nicht möglich.
  • Unsere IServ Plattform erreichen Sie grundsätzlich über diesen Link: rs-wehr.de
  • Für die erstmalige Anmeldung erhalten Sie vom Klassenlehrer Ihres Kindes einen Elternbrief mit einem Registrierungscode. Diesen benötigen Sie zur erstmaligen Anmeldung auf IServ.
  • Die erstmalige Anmeldung läuft über diesen Link: https://rs-wehr.de/eltern
  • Für IServ gibt es auch eine Handyapp, die Sie im jeweiligen Appstore (Android/Apple) herunterladen können. In der App ist es ebenfalls wichtig, dass Sie den Link zu unserer IServplattform korrekt eingeben (rs-wehr.de).
  • Ein Erklärvideo, wie man sich zum ersten Mal bei Iserv anmeldet finden Sie hier: https://iserv-akademie.de/hilfe/elternaccount-mithilfe-des-registrierungscodes-erstellen
  • Sollten Sie das Passwort vergessen, können Sie die "Passwort vergessen" Funktion auf der Anmeldeseite von rs-wehr.de nutzen. Sie benötigen hierfür lediglich Ihre bei der Anmeldung angegebene Emailadresse.
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