Der Schul- und Radwegeplan wird im Laufe des aktuellen Schuljahres überarbeitet. Wir bitten Sie um etwas Geduld.
Wichtige Regeln für E-Scooter
Grundsätzlich sollte man mit einem E-Scooter vorsichtig fahren. Ein Unfall kann zu schweren Verletzungen führen. Vor allem das unerlaubte Fahren zu Zweit ist sehr riskant und zudem verboten!
Wie alt muss man sein?
In Deutschland dürfen E-Scooter erst ab 14 Jahren gefahren werden.
Darf jeder E-Scooter im Straßenverkehr gefahren werden?
Nein. Nur Modelle mit einer Straßenzulassung (erkennbar an einem Nummernschild – dient als Nachweis über den Abschluss einer speziellen Haftpflichtversicherung).
Wo darf man fahren?
Auf Radwegen, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen. Nur wenn diese fehlen: Auf der Straßenfahrbahn. Gehwege und Fußgängerzonen sind verboten!
Darf man auf dem Schulgelände mit dem E-Scooter fahren?
Nein. Unsere Schulordnung regelt das unter 1.5.: "Ich darf während der Schulzeit nicht mit einem Fahrrad, einem Moped, einem Scooter, Skateboard oder einem Roller auf dem Schulgelände fahren."
Wie viele Personen dürfen fahren?
Nur eine Person allein (unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht)!
Gibt es eine Helmpflicht?
Nein. Verkehrsverbände wie der ADAC raten dringend sich freiwillig einen Helm aufzusetzen. Hohe Verletzungsgefahr bei einem Unfall! Darf man mit dem E-Scooter über unseren Schulhof fahren? Nein. Laut Schulordnung ist es verboten auf dem Schulhof der Realschule Wehr mit dem E-Scooter zu fahren.